Die Historie
Woher stammt der Begriff „Centmarkt“ ?
Der Name des Centmarktes leitet sich keineswegs – wie viele Besucher vermuten – vom Cent, dem hundertsten Teil eines Euro ab. Vielmehr hat der „Centmarkt“ einen historischen Hintergrund. Hofbieber hatte Jahrhunderte lang als Sitz des „Centgerichtes“ des zu Fulda gehörenden Amtes Bieberstein eine wichtige Stellung für die gesamte Region inne. Dem Centgericht Hofbieber oblag neben der Gerichtsbarkeit über einfache Rechtsfälle wie Streitereien unter Nachbarn, Grenzverletzungen usw. auch die so genannte „hohe Gerichtsbarkeit“. Darunter verstand man das Recht über „Hals und Haupt“ zu urteilen – mit anderen Worten, es konnten Todesurteile verhängt werden. Das Gericht wurde unter freiem Himmel gehalten. Die Gerichtsstätte war „uff dem Berge beineben dem dorffe“ gelegen. Es war ein Platz; welcher noch heute „die Cent“ heißt.
Da es in früherer Zeit keine festen Rechtschreibregeln gab, gibt es eine Vielzahl von Schreibweisen für den Begriff „Cent“, so z.B. Zehnt, Zent, Cent oder Cehnt. Die Verantwortlichen der Gewerbeschau in Hofbieber haben sich vor einigen Jahren für die Schreibweise „Centmarkt“ entschieden. Auch in einer vorliegenden Karte aus dem Jahre 1771 ist der Begriff „Cent“ in dieser Schreibweise vorzufinden.