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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hofbieber.de veröffentlichte Website der

Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber
Schulweg 5
36145 Hofbieber

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.
  • Es gibt keine Alternativen für CAPTCHAs
  • Formularfelder verfügen nicht immer über eine programmatisch ermittelbare Beschriftung
  • Kontrastverhältnisse sind nicht durchgängig gewahrt.
  • Inhalte brechen nicht in allen Bereichen um.
  • Ziel oder Zweck von Links gehen aus dem verlinkten Linktext oder dem unmittelbaren Zusammenhang des Links nicht zwingend hervor.
  • Die Syntaxanalyse ist nicht vollständig optimiert für das Browsen mit Screenreadern.

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Aufgrund der Menge konnten wir noch nicht alle Inhalte digital barrierefrei gestalten und bereitstellen. Bei der Erstellung neuer Inhalte haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese so weit wie möglich barrierefrei anzubieten. Wir sind bemüht, auch ältere Inhalte schrittweise barrierefrei bereitzustellen.

Es ist geplant die Barrieren sukzessive abzubauen.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine

unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Die Webseite hat keine Inhalte in Form von Gebärdensprache-Videos und es sind keine Informationen in Leichter-Sprache verfügbar.

PDF-Dokumente. Benötigen Sie eines dieser Dokumente wenden Sie sich gerne an touristinformation@hofbieber.de.

Die Erstellung der Gebärdensprache-Videos und der Texte in Leichter-Sprache stellen eine unverhältnismäßige Belastung da. Eine Überarbeitung sämtlicher PDF-Dokumente bedeutet aufgrund der Vielzahl an Dokumenten eine unverhältnismäßige Belastung und würde die verfügbaren Ressourcen überstiegen. Bei der Erstellung neuer PDF-Dokumente haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese gemäß PDF/UA-Standard (DIN ISO 14289) zur Verfügung zu stellen. Wir sind bemüht, auch ältere PDF-Dokumente schrittweise barrierefrei bereitzustellen. Bei manchen bestehenden support- oder vertragsrelevanten PDF-Dokumenten ist eine barrierefreie Aufbereitung nachträglich nicht möglich.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.06.2024 erstellt.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber

Melanie van den Bergh
Schulweg 5
36145 Hofbieber

Telefon: + 49 (0) 66 57 / 9 87-0
E-Mail:touristinformation@hofbieber.de

Unseren Feedback-Mechanismus „Barrieren melden“ finden Sie unter https://www.hofbieber.de/barriere-melden

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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